Führerausweis auf Probe

2-Phasenausbildung – Führerausweis auf Probe
Wer bereits einen unbefristeten Führerausweis der Kategorie A oder Kategorie B besitzt und die andere Kategorie erwerben will, erhält den Führerausweis unbefristet.

Alle Personen, die am 1. Dezember 1987 oder später geboren wurden und alle Personen, die – unabhängig vom Geburtsdatum – nach dem 30. November 2005 ein Gesuch für einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 11 kW) oder der Kategorie B (Personenwagen) einreichen, erhalten einen Führerausweis auf Probe.

Dauer der Probezeit
Die Probezeit endet nach drei Jahren, wenn keine Widerhandlungen gegen die Verkehrsvorschriften begangen werden, welche zum Entzug des Führerausweises und somit zur Verlängerung der Probezeit führen.

Erhalt des unbefristeten Führerausweises
Der unbefristete Führerausweis wird erst nach Ablauf der Probezeit und dem nachgewiesenen Besuch der zweitätigen Weiterbildung ausgestellt. Das Gesuch kann nach dem zweiten Kurstag der Zulassungsbehörde eingereich werden. Es ist keine weitere Prüfung zu absolvieren.

Dauer der Weiterausbildung
Die Weiterausbildung dauert 16 Stunden und wird auf zwei Kurstage aufgeteilt. Der erste Kurstag sollte nach dem Willen des Gesetzgebers innerhalb von 6 Monaten nach Erwerb des befristeten Führerausweises besucht werden. Der zweite Ausbildungstag ist rechtzeitig vor Ablauf der Probezeit zu absolvieren. Der Kursveranstalter kann frei gewählt werden.

Inhalt des ersten Kurstages
Auf einem Übungsplatz erlebst du die Auswirkungen des Bremsweges, die Bedeutung des Abstandhaltens und der Kurvengeschwindigkeit. Es wird dir aufgezeigt, wie gefährliche Unfallsituationen vermieden werden können.

Anhand von Unfallbeispielen werden zudem die verschiedenen Unfallursachen, aber auch die straf- und massnahmenrechtlichen sowie die finanziellen und sozialen Folgen thematisiert.

Inhalt des zweiten Kurstages
Am zweiten Kurstag absolvierst du eine sogenannte Feedbackfahrt: Die jeweils mitfahrenden anderen Kursteilnehmer/innen geben Rückmeldungen zu deinem Fahrstil.
Ergänzend vertiefst du die Kenntnisse über eine umwelt-, energieschonende und partnerschaftliche Fahrweise, die du in der ersten Ausbildungsphase erworben haben, und setzt sich mit deinem persönlichen Verhalten im Verkehr auseinander.

Kosten der Weiterbildung
Die Kosten entsprechen etwa dem Gegenwert von 8 bis 10 Fahrstunden bei einer Fahrschule.

Folgen der fehlenden, nicht absolvierten Weiterbildung
Die Weiterbildung muss während der Probezeit absolviert werden. Wurde die Weiterausbildung nicht gemacht, verliert der/die Inhaber/in des Führerausweises sämtliche im Ausweis eingetragenen Fahrberechtigungen. Auf gebührenpflichtiges Gesuch hin kann die Weiterbildung während einer Nachfrist von drei Monaten nachgeholt werden. Eine separate Bewilligung zum Führen von Motorfahrzeugen – beschränkt auf die Daten der zwei Kurstage – wird durch das Strassenverkehrsamt ausgestellt. Wer nach ungenutztem Ablauf der Nachfrist Motorfahrzeuge der Haupt- oder Unterkategorien fahren will, muss ein neues Gesuch um einen Lernfahrausweis einreichen und wiederum die ordentliche Führerprüfung (Theorie und Praxis) bestehen.

Führerausweisentzug während der Probezeit
Begeht der/die Inhaberin des Führerausweises auf Probe eine Widerhandlung, die zum Entzug des Ausweises führt, so wird die Probezeit um ein Jahr verlängert, und ein entsprechender neuer befristeter Führerausweis ausgestellt. Endet der Ausweisentzug nach der Probezeit, wird ebenfalls ein neuer Führerausweis auf Probe erstellt; die Probezeit endet ein Jahr nach seinem Ausstellungsdatum.

Begeht der/die Inhaber/in des Führerausweises eine zweite Widerhandlung, die zum Entzug des Führerausweises führt, so verfällt der Führerausweis. Dies gilt auch, wenn der Ausweis (in Unkenntnis der zweiten Widerhandlung) bereits unbefristet erteilt wurde. Die Annulierung betrifft alle Kategorien und Unterkategorien. Das Gleiche gilt für die Spezialkategorien, wenn der/die Ausweisinhaber/in keine Gewähr bietet, dass er/sie künftig mit Fahrzeugen der Spezialkategorien keine Widerhandlung besteht. Andernfalls stellt die Zulassungsbehörte einen Führerausweis der Spezialkategorien aus.

Folgen neuer Annulierung des Führerausweises
Ein neuer Lernfahrausweis kann frühestens nach einer Wartezeit von mindestens einem Jahr seit Begehung der Widerhandlung, welche zur Annulierung des Führerausweises führte, beantragt werden. Zudem muss ein verkehrspsychologisches Gutachten, welche die Fahreignung bestätigt, vorgelegt werden. Nach der bestandenen Führerprüfung wird ein neuer Führerausweis auf Probe ausgestellt.