Weg zur Prüfung

Dein Weg zur Prüfung

1. Nothelferkurs
2. Gesuchsformular
3. Theorie Prüfung
4. Lernfahrausweis
5. Fahrstunden
6. Verkehrskundekurs VKU
7.
Praktische Prüfung
8. Zweiphasenausbildung

 

1. Nothelferkurs
Hast du bereits einen gültigen Nothelfer-Ausweis ? Wenn Ja, dann kannst du zu Schritt 2 übergehen. Ansonsten musst du den Nothelferkurs absolvieren. Die Ausbildung dauert 10 Lektionen und ist 6 Jahre gültig.
(Du kannst bereits vor deinem 16. Lebensjahr den Kurs absolvieren). Bei der Gesuchsstellung für den Lernfahrausweis musst du den orginal Nothelferausweis vorlegen.

2. Gesuchsformular
Bestelle das Formular “Lernfahrgesuch“beim Strassenverkersamt, deiner Gemeinde oder downloade es direkt hier als PDFLiegt dein letzter Sehtest mehr als 2 Jahre zurück, musst du einen neuen Test beim Hausarzt, einem Augenarzt oder Optiker machen lassen. Die Testergebnisse werden in diesem Formular eingetragen. Lasse dir das vollständige ausgefüllte Formular bei der Einwohnerkontrolle deines Wohnsitzes, persönlich bestätigen und weise einen gültigen Identitätsausweis und 1 farbiges Passfoto vor. Unterschrift nicht vergessen. Gesuchsformular zur Theorieprüfung mit Nothelferausweis ans Strassenverkehrsamt schicken.

3. Theorie Prüfung
Das Strassenverkehrsamt prüft ob dein Lernfahrgesuch in Ordnung ist und schickt dir ein Formular mit der Anmeldung zur Theorieprüfung. Diese Anmeldung schickst du dem Strassenverkehrsamt zurück, wenn du dich für die Prüfung vorbereitet hast. Die Theorie Prüfung findet 3-4 Wochen später statt. Die Theorieprüfung kannst du bereits einen Monat vor Erreichen des 18. Altersjahres ablegen. Geprüft werden 50 Fragen, 1-2 Lösungen sind möglich, max. 14 Fehler sind erlaubt.
(Die Prüfung kann unendliche Male abgelegt werden) Nachdem du die Prüfung bestanden hast, erhälst du 2-3 Tage später den Lernfahrausweis per Post.

4. Lernfahrausweis
Nach bestandener Theorieprüfung wird dir das Strassenverkehrsamt den Lernfahrausweis, der 24 Monate gültig und nicht verlängerbarist, pünktlich auf den 18. Geburtstag zustellen. Nun darfst du mit einer Begleitperson fahren, die mindestens 3 Jahre im Besitz der Autoprüfung ist und das 23. Altersjahr vollendet hat.

5. Fahrstunden (Praktische Ausbildung)
Nun darfst du endlich zu uns in den Praktischen Unterricht.

hier…

6. Verkehrskundekurs VKU
Während der Gültigkeitsdauer des Lernfahrausweises muss der VKU besucht werden. Um einen optimalen Nutzen aus dem VKU zu ziehen, besuchst du den Kurs am Anfang deiner praktischen Ausbildung. Der Nachweis vom Kursbesuch wird von uns für die Anmeldung zur praktischen Führerprüfung im Strassenverkehrsamt abgegeben. Das Theorielokal befindet sich im Berufsschulhaus Bülach. Wir können euch vom Bahnhof Bülach oder vereinbarten Ort abholen und selbstverständlich wieder zurück bringen.
Kursdauer: 4 Doppellektionen
(Jeweils am Donnerstag von 18:30-20:30 Uhr)
Gültigkeitsdauer VKU 24 Monate.

7. Praktische Prüfung
Die Anmeldung erfolgt durch uns.
Prüfungsorte sind in Regensdorf und in Winterhur.
Sollte der Lernfahrausweis ablaufen, ohne dass du die praktische Prüfung bestanden hast, bestell sofort wieder einen neuen, da der VKU noch gültig ist. Gültigkeitsdauer VKU 24 Monate. Nach erfolgreich bestandener Prüfung erhältst du deinen Führerausweis im Kreditkartenformat per Post.

8. Zweiphasenausbildung (Ausweis auf Probe für 3 Jahre)
Innerhalb dieser 3 Jahre musst du zwei Kurstage bei einem anerkannten Veranstalter von Weiterbildungskursen besuchen. Wer diese Kurse nicht besucht, dem wird der Führerausweis entzogen.
Wir geben dir gerne Informationen zu den jeweiligen Anbietern und wenn vorhanden kannst du von gewissen Gutscheinen profitieren.

 

Wichtige Infos
Wer bereits im Besitz der Kat. A1 / A (Motorrad) ist, benötigt keinen Nothelferkurs, keinen Verkehrskundekurs und keine Theorieprüfung.
Der Verkehrskundekurs VKU darf nur besucht werden, wenn man im Besitz eines gültigen Lernfahrausweises ist.