Kontrollfahrt

Umschreibung des ausländischen Führerausweises

Hast du deinen Führerausweis im Ausland erworben oder bist hast du dich neu in der Schweiz niedergelassen?
Dann kannst du unter den folgenden Bedingungen deinen ausländischen Führerausweis in einen Schweizerischen umtauschen :

1. wenn du zuerst die Führerprüfung im Ausland gemacht und erst nachher die schweizerische Niederlassungsbewilligung erhalten hast, oder

2. wenn du deinen Wohnsitz während mindestens 12 Monaten im Ausland hattest und in dieser Zeit den Führerausweis erworben hast.

In beiden Fällen kannst du eine Kontrollprüfung absolvieren und nach bestandener Fahrt, erhältst du deinen schweizerischen Führerausweis.
Bitte beachte, dass du dich innerhalb von 12 Monaten nach erhalt der Niederlassungsbewilligung beim zuständigen Strassenverkehrsamt melden musst.
Die Kontrollfahrt ist ebenfalls eine PRÜFUNG!

Kann ich mit dem Automat die Kontrollfahrt absolvieren?
Ja. Das Gute daran ist, nach bestandener Kontrollfahrt kannst du auch auf manuell geschalteten Fahrzeugen weiterfahren da du schon einmal im Besitz des Führerausweises warst.

Wir empfehlen dir trotzdem nötige Fahrstunden zu nehmen um dich auf den Schweizer Strassenverkehr und Kontrollfahrt vorzubereiten und natürlich nichts zu riskieren!
Falls du die Kontrollfahrt nicht bestehen solltest, wird dir der ausländische Führerausweis entzogen. In diesem Fall müsstest du die ganze Kategorie von Anfang an (Nothelferkurs, Theorie, Verkehrskunde und praktische Führerprüfung) neu erwerben.

Voraussetzungen für das Bestehen der Kontrollfahrt?
Geprüft wird ein verkehrsgerechtes Fahren. Dies beinhaltet folgende Punkte:

  •       Eine einwandfreie Fahrzeugbedienung
  •       Korrektes Einspuren
  •       Kenntnisse über die Vortrittsregeln, sowie die allgemeinen
  •       Verkehrsregeln
  •       Das Verhalten im Verkehr
  •       Vorausschauende Fahrweise
  •       Fahren nach Wegweisern
  •       Fahren auf Autobahnen und Autostrassen

Bei der Kontrollfahrt werden keine Manöver geprüft. Also kein Parkieren, Wenden oder am Berg anfahren.

Wie lange habe ich ab Gesuchstellung Zeit, die Kontrollfahrt zu absolvieren?
Die Kontrollfahrt muss grundsätzlich innerhalb von drei Monaten seit der Gesuchstellung absolviert werden.

Ausnahmen:

Bei den unten aufgeführten  Ländern kannst du alle Kategorien ohne Prüfungen umschreiben lassen.

Belgien Island Polen Bulgarien
Italien Portugal Dänemark Lettland
Rumänien Schweden Estland Litauen
Slowakei Finnland Luxemburg Deutschland
Slowenien Frankreich Malta Liechtenstein
Spanien Niederlande Tschechien Griechenland
Norwegen Ungarn Irland Grossbritanien
Österreich Zypern

Für alle anderen Ausländischen Führerausweise musst du die Kontrollfahrt ablegen.